Beschlüsse der öffentlichen Sitzung vom 04.03.2020

Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht-öffentlicher Sitzung

In den vergangenen Monaten wurde ein neues Logo für Sasbachwalden erarbeitet. Der Gemeinderat hat darüber entschieden. Die endgültige Version wird in einem gesonderten Pressetermin vorgestellt.

 

Annahme von Spenden

Die Entgegennahme der in der Anlage aufgeführten Spenden wird genehmigt.

Datum vorläufig entgegengenommen durch (Name, Dienststellung) Betrag bzw. Gegenstand und (geschätzter) Wert in Euro von dem/der Zuwendungsgeber/-in gewünschter Verwendungszweck

Hinweis

Geschäftsbeziehung

04.02.2020 Gemeinde Sasbachwalden
Bürgermeisterin
Sonja Schuchter
500,00 €

Spende für Theaterfahrt der

Grundschule Sasbachwalden

Bank
12.02.2020 Gemeinde Sasbachwalden
Bürgermeisterin
Sonja Schuchter
500,00 € Spende Lärmdisplay Verein

 

Festlegung eines „Verkaufsoffenen Sonntags“ für „Sasbachwalden blüht auf“ am 10. Mai 2020

Der Gemeinderat stimmt zu, die Veranstaltung „Sasbachwalden blüht auf“ an einem verkaufsoffenen Sonntag durchzuführen. Der zusätzlichen Kombination mit einem Kunst- und Handwerkermarkt wird zugestimmt.

 

Neufassung der Feuerwehrsatzung aufgrund Einrichtung einer Kindergruppe (Kinderfeuerwehr)

  1. Der Gemeinderat stimmt der Einrichtung einer Kindergruppe bei der Jugendabteilung mit dem Namen Jugendfeuerwehr Sasbachwalden – Kindergruppe zu.
  2. Der Gemeinderat stimmt der Neufassung der Feuerwehrsatzung aufgrund der Einrichtung der Kindergruppe zu.

 

Ertüchtigung des Radwegs entlang der L 86 von Sasbachwalden über Gemarkung Sasbach bis Achern

  1. Der Gemeinderat stimmt der Ertüchtigung des Radweges entlang der L 86 von Sasbachwalden über Gemarkung Sasbach bis Achern zu.
  2. Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss des Kooperationsvertrags zu.
  3. Der Gemeinderat stimmt grundsätzlich der Übernahme der Kosten für den 1. Bauabschnitt von Sandweg bis Hornisgrindestraße 1 zu. Sollte eine Straßenquerung / Straßenteiler – wie von der Gemeinde Sasbach bisher gewünscht – im Bereich Hornisgrindestraße 1 gebaut werden, erwartet der Gemeinderat eine Kostenbeteiligung an den ungedeckten Planungskosten für diese Querung durch die Gemeinde Sasbach.
  4. Der Gemeinderat bittet um Verhandlungen bezüglich der Kostenteilung für den 2. Abschnitt des Radweges von Hornisgrindestraße 1 bis Achern.

 

Bauantrag (Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport, Flst. Nr. 955/35, Felsenweg 6, 77887 Sasbachwalden)

Dem Bauantrag wird gemäß §§ 30 und 36 BauGB mit folgenden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Hörchenberg“  zugestimmt:

  1. Befreiung vom Dachvorsprung Ziffer 9.8
  2. Befreiung von der festgesetzten Baugrenze hinsichtlich Überschreitung von Pool und Gartenhaus
  3. Befreiung von der festgesetzten Sockelhöhe hinsichtlich einer Überschreitung um 1,05 m.