Beschlüsse der öffentlichen Sitzung vom 20.02.2019

Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht-öffentlicher Sitzung

Abschluss einer Vereinbarung über Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen des Sanierungsgebietes "Ortsmitte" für ein Anwesen in der Talstraße
Der Vereinbarung über Erneuerungsmaßnahmen mit einem Zuschussbetrag von 26.177,00 € wird zugestimmt.

Informationen - Werbung auf Leitsystem
Der Gemeinderat stimmt der Anfrage des Hotels „Engel“ zu, an der Rückseite des Leitsystems eine eigene Werbung anzubringen, da es sich auf dessen Privatgrundstück befindet und gleichzeitig auch Ort des Betriebs ist.

 

Neuaufstellung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung „Brandmatt-Süd II“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a i.V.m. § 13b BauGB – Behandlung der Stellungnahmen und Satzungsbeschluss

  1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die Stellungnahmen, die im Zuge der eingeschränkten, erneuten Beteiligung eingegangen sind, entsprechend der den Sitzungsunterlagen beigefügten Abwägungstabelle vom 12.02.2019 berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt. Ferner wird im Textteil, Buchstabe B6 folgende Formulierung festgelegt: „Im Wohngebiet darf die ortstypisch erreichbare Wuchshöhe der Bäume die Firsthöhe der Gebäude nicht überschreiten.“
  2. Da es sich um redaktionelle Änderungen im Planentwurf handelt, ist eine erneute öffentliche Auslegung nicht erforderlich.
  3. Der Bebauungsplan der Innenentwicklung „Brandmatt-Süd II“ einschließlich der gemeinsamen Begründung in der Fassung vom 11.02.2019 (mit Baugrunduntersuchung und Gründungsberatung, umwelttechnische Untersuchungen, Ingenieurbüro Roth Partner GmbH, vom 24.05.2018 sowie der Artenschutzrechtlichen Potenzialabschätzung, Bioplan, vom 21.07.2018) wird unter Berücksichtigung der vorgenannten Ergebnisse der Abwägungstabelle nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg als Satzung beschlossen.
  4. Die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten und im Textteil  enthaltenen Bauvorschriften in der Fassung vom 11.02.2019 werden nach § 74 Landesbauordnung i.V.m. § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg als Satzung beschlossen.

 

Bildung des Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahlen am 26.05.2019

Nach § 11 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes Baden-Württemberg ist der Bürgermeister Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses. Da Frau Bürgermeisterin Sonja Schuchter Wahlbewerberin für die Kreistagswahlen ist, kann sie gemäß § 15 Kommunalwahlgesetz nicht zum Mitglied eines Wahlorgans berufen werden.

Zum Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses wird daher Herr Hauptamtsleiter Jürgen Zeilfelder gewählt. Zum Stellvertreter des Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses wird Herr Heinrich Fallert gewählt.

Als Beisitzer werden ferner gewählt:

  • Frau Rita Schneider, Büchelbach 8, 77887 Sasbachwalden,
  • Frau Anita Ronecker, Wasserstraße 18, 77876 Kappelrodeck (auch Schriftführerin).

Als Stellvertreter der Beisitzer werden gewählt:

  • Frau Chantal Rosenschon, Guthaltweg 16, 77887 Sasbachwalden,
  • Herr Nikolaus Decker, Bärenäckerle 6, 77887 Sasbachwalden.   

 

Bauantrag Alde Gott Winzer Schwarzwald eG, Talstraße 2, 77887 Sasbachwalden (Um- und Erweiterungsbau des Verkaufs und der Verwaltung), Flst. Nr.  522/2, 525 und 520, Talstraße 2, 77887 Sasbachwalden)

Dem Bauvorhaben wird gemäß §§ 34 und 36 BauGB zugestimmt. Die notwendigen Befreiungen von der Ortsbausatzung werden mit folgender Maßgabe erteilt:

Es ist im Vorfeld der Baugenehmigung eine einvernehmliche Abstimmung der im Einzelnen vorgesehenen Materialien sowie der Detailgestaltung für die Außenfassade zwischen Baurechtsbehörde, Gemeinde/Gemeinderat und Planer/Bauherr vorzunehmen.