Beschlüsse der öffentlichen Sitzung vom 11.09.2019

Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht-öffentlicher Sitzung

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und stimmt der Vergabe der Sanierung der Brandmattstraße an die preisgünstigste Bieterin, Fa. Ossola zum Preis von 74.811,49 Euro zu. Frau Bürgermeisterin Schuchter ergänzt die Informationen über den Baubeginn am 16.09.2019 sowie den zur Verfügung stehenden Zuschuss aus dem Ausgleichsstock mit 75 % bis maximal 80.000 Euro. Ferner führt sie aus, dass die Anwohner über die Baumaßnahme informiert sind.

 

Managementplan FFH-Gebiet „Schwarzwald-Westrand bei Achern“ - Anhörung der Kommune im Rahmen der öffentlichen Auslegung

Die Gemeinde Sasbachwalden gibt zum vorliegenden Entwurf des Managementplans FFH-Gebiet „Schwarzwald-Westrand bei Achern“ folgende Stellungnahme ab:

  1. Die Gemeinde Sasbachwalden erkennt grundsätzlich die Wichtigkeit der dauerhaften Erhaltung der in den Gebieten vorkommenden und nach der europäischen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) bzw. nach der Vogelschutzrichtlinie geschützten Lebensraumtypen und Arten an und ist bereit, diese in angemessenem und verhältnismäßigem Umfang zu unterstützen.
     
  2. Zu Flst. Nr. 26: Die Gemeinde führt bereits bislang die Gehölzpflege am „Sasbach“ durch. Die vorgegebene Bekämpfung von invasiven Knöterichbeständen wird im Rahmen der Möglichkeiten ebenfalls versucht. Hier besteht jedoch ein mindestens regionaler, vermutlich überregionaler Handlungsbedarf. Allerdings fehlt es hier an nachhaltigen Konzepten und Ressourcen. Die Gemeinde Sasbachwalden bittet hierzu um Unterstützung in Form der Koordinierung einer gemeinsamen Strategie und Ressourcenbereitstellung durch das Land Baden-Württemberg mit Empfehlungen – möglichst unter Einbezug neuester Forschungsergebnisse – für die Bekämpfung des Knöterichs.
     
    Zu Flst. 1892: Das Grundstück ist sehr steil, abgeschieden und schwer zugänglich (über eine kleine Brücke). Die Fläche hatte in der gemeindlichen Bewirtschaftung  abgesehen von der in mehrjährigen Abständen vorgenommenen Bekämpfung des Fichtenaufwuchses in der Vergangenheit eine „untergeordnete Bedeutung“. Sie wird im Großen und Ganzen bislang sich selbst überlassen, nur ab und an wird der Fichtenaufwuchs bekämpft. Eine Beweidung ist schwierig und unterliegt einem adäquaten Kostenersatz, da mit den Rindern eine weite und beschwerliche Strecke zurückgelegt werden muss. Die alternative Bewirtschaftung mit 1x Mahd etc. ist unverhältnismäßig aufgrund der topografischen Lage und Zugänglichkeit. Geschätzter Personalaufwand für dieses Flst ca. 2 Personen, 1-1,5 Tage, abmähbare Fläche ca. 6 ar. Zudem ist die ausgewiesene FFH-Fläche des Grundstücks zu ca. 50-60 % mit halbmeterhohen Heidelbeerstauden bewachsen.
     
    Angesichts der geringen verbleibenden Restfläche und der schweren Zugänglichkeit erscheint zusammenfassend deshalb eine Mahd oder Beweidung wie im Entwurf vorgesehen unverhältnismäßig. Den vorgeschlagenen Maßnahmen wird deshalb widersprochen, die Gemeinde beantragt die Herausnahme dieser Fläche als FFH-Fläche.

Weitere Stellungnahmen:

  1. Die Sichtung der zahlreichen Bestands- und Maßnahmenpläne nach betroffenen Gemeindegrundstücken und der dazugehörigen Maßnahmen stellte sich sehr aufwendig und zeitintensiv dar. Ähnlich dürfte es betroffenen privaten Grundstückseigentümern ergangen sein.

    Wir regen deshalb an zu prüfen, ob die im FFH-Gebiet befindlichen Grundstücke in geeigneter Weise eigentümerbezogen aus einer Datenliste samt Maßnahmen herausfiltriert und zur Verfügung gestellt werden können. Auf diese Weise könnte der Eigentümer seinen Fokus tatsächlich auf die Bewertung der einzelnen Maßnahmen und weniger auf die Suche nach den betroffenen Grundstücken legen.

  2. In der kommunalpolitischen Diskussion des Managementplanentwurfs im Gemeinderat wurde deutlich geäußert, dass es in der Natura 2000-Strategie an einer ausreichenden politischen und gesetzgeberischen Wertschätzung der von den Eigentümern geleisteten Landschaftspflege mangelt. Diesen Eigentümern ist durch das Verschlechterungsverbot die Möglichkeit entzogen, die Bewirtschaftung ihrer Flächen z.B. nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu verändern. Die Gemeinde fordert das Land Baden-Württemberg deshalb dazu auf, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für einen finanziellen Ausgleich dieser Einschränkung am Eigentum zu schaffen.

 

Antrag des Sportvereins auf Bezuschussung der Sanierung des Hartplatzes

Der Gemeinderat stimmt bereits im Vorfeld der Haushaltsberatungen 2020 zu, dem Sportverein für die Sanierung des Hartplatzes ein Drittel, maximal 20.000 Euro, zu gewähren.

 

Bauantrag Tennisclub Sasbachwalden (Gerätehaus TC Sasbachwalden – Änderung Flachdach Fertigteil-Garage zu Pultdach, Flst. Nr. 197/2, Röllacker 1, 77887 Sasbachwalden)

Dem Bauantrag wird gemäß §§ 30 und 36, 31 Abs. 2 BauGB mit den notwendigen Befreiungen von Ziffer 4.1.1 des Bebauungsplanes „Talmatten – Röllacker (Tennisanlage)“ zugestimmt: Die Überschreitung der überbaubaren max. Grundfläche von 25 m² sowie der höchsten Wandhöhe von 3 m einschließlich Pultdach wird im Hinblick auf die Geländesituation gemäß den vorliegenden Plänen genehmigt.

 

Bauantrag Alde Gott Winzer Schwarzwald eG, Talstraße 2, 77887 Sasbachwalden (Um- und Erweiterungsbau des Verkaufs und der Verwaltung), Flst. Nr.  522/2, 525 und 520, Talstraße 2, 77887 Sasbachwalden)

Dem Bauvorhaben wird gemäß §§ 34 und 36 BauGB zugestimmt. Die notwendigen Befreiungen von der Ortsbausatzung werden erteilt.