Beschlüsse der öffentlichen Sitzung vom 04.12.2019

Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht-öffentlicher Sitzung

Der Gemeinderat stimmt zu, die erstellte Überplanung der Talstraße durch ein Fachbüro der Bevölkerung vorzustellen. Der Termin wird noch bekannt gegeben.

 

Annahme von Spenden

Die Entgegennahme der nachfolgend aufgeführten Spenden wird genehmigt:

Datum vorläufig entgegengenommen durch (Name, Dienststellung) Betrag bzw. Gegenstand und (geschätzter) Wert in Euro von dem/der Zuwendungsgeber/-in gewünschter Verwendungszweck Hinweis auf Geschäftsbeziehung zu dem/der Zuwendungsgeber/-in
26.11.2019 Gemeinde Sasbachwalden Bürgermeisterin
Sonja Schuchter
5.000,00 € Spende für das Freibad in Sasbachwalden keine

 

Beratung und Beschlussfassung über den forstwirtschaftlichen Betriebsplan 2020 und Vollzug des Forstbewirtschaftungsplanes für FWJ 2018

Der Gemeinderat stimmt dem vorgelegten forstwirtschaftlichen Betriebsplan 2020 zu.

Dem Vollzug des Forstbewirtschaftungsplanes für das FWJ 2018 im Gemeindewald Sasbachwalden wird zugestimmt.

 

Benennung von Vertretern für den Gutachter-Ausschuss Achern

Der Gemeinderat beschließt, folgende Personen für die Bestellung als ehrenamtliche Mitglieder des Gemeinsamen Gutachterausschusses Achern zu benennen:

Josef Pfeifer, Königsrainstr. 19, Sasbachwalden
Franz Schaufler, Im Eichwald 11, Sasbachwalden.

 

Aufhebung der bisherigen Gebührensatzung des Gutachterausschusses Sasbachwalden sowie Stellungnahme zur neuen Gebührensatzung

a)    Der Gemeinderat hebt die bisherige Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss vom 29. August 1991 in der Fassung vom 28. November 2001 auf.

b)    Der Gemeinderat stimmt der neuen Gebührensatzung des Gemeinsamen Gutachterausschusses der Stadt Achern entsprechend der Vorlage zu.

 

Beschaffung eines Lärm-Displays

Der Gemeinderat beschließt den Kauf eines Lärm-Displays in Höhe 15.838,90 Euro. Zur Finanzierung werden der Zuschuss in Höhe von 4.000 Euro sowie die eingegangenen Spenden verwendet.

 

Bauantrag (Umbau des bestehenden Wohnhauses; Anbau von 2 Balkonen, Geländeauffüllung, Flst. Nr. 1055, Schönbüchstraße 3, 77887 Sasbachwalden)

Dem Bauantrag wird gemäß §§ 35 und 36 BauGB sowie im Rahmen der Ortsbausatzung Sasbachwalden mit dem Vorbehalt zugestimmt, dass für die im Vorhabensbereich verlegte kommunale Abwasserleitung eine für die Gemeinde kostenneutrale Lösung z.B. in Form einer Leitungsverlegung vereinbart wird.

 

Bauantrag Gemeinde Sasbachwalden, Kirchweg 6, 77887 Sasbachwalden, (Errichtung eines Schüttgutsilos (Salzsilo) auf Flurstück Nr. 172, Sandweg 15, 77887 Sasbachwalden)

Dem Bauantrag wird gemäß §§ 30 und 36 BauGB zugestimmt.