Beschlüsse der öffentlichen Sitzung vom 19.12.2018

Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht-öffentlicher Sitzung

  • Abschluss einer Vereinbarung über Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen des Sanierungsgebietes "Ortsmitte" für ein Anwesen in der Talstraße.
  • Beschluss des Gemeinderats, 2 Infotafeln vor dem Ladengeschäft Nah und Gut anzubringen, die für Plakate zur Verfügung stehen.

 

Annahme von Spenden

Die Entgegennahme der in der Anlage aufgeführten Spenden wird genehmigt.

Datum vorläufig entgegengenommen durch (Name, Dienststellung) Betrag bzw. Gegenstand und (geschätzter) Wert in Euro von dem/der Zuwendungsgeber/-in gewünschter Verwendungszweck Hinweis auf Geschäftsbeziehung zu dem/der Zuwendungsgeber/-in
01.10.2018

Gemeinde Sasbachwalden

Bürgermeisterin

Sonja Schuchter

1.000,00 €

Spende für Wohnungseinrichtung der Flüchtlingswohnungen

Gaishöllpark 6, W 37

Keine
01.10.2018

Gemeinde Sasbachwalden

Bürgermeisterin

Sonja Schuchter

1.000,00 €

Spende für Wohnungseinrichtung der Flüchtlingswohnungen

Gaishöllpark  10/11, W 22

Keine
01.10.2018

Gemeinde Sasbachwalden

Bürgermeisterin

Sonja Schuchter

1.000,00 €

Spende für Wohnungseinrichtung der Flüchtlingswohnungen

Gaishöllpark  10, W 10

Keine
22.10.2018

Gemeinde Sasbachwalden

Bürgermeisterin

Sonja Schuchter

500,00 € Spenden für die Instand-setzung der kunstvollen Heimatspieluhr Anstalt des öffentlichen Rechts
23.11.2018

Gemeinde Sasbachwalden

Bürgermeisterin

Sonja Schuchter

5.000 €

Spende für das Freibad in

Sasbachwalden

Keine
09.12.2018

Gemeinde Sasbachwalden

Bürgermeisterin

Sonja Schuchter

46,00 € Spende für 2 Bücher zur Verlosung „Sasbachwalden blüht auf“ Keine

 

Neuaufstellung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung „Brandmatt-Süd II“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a i.V.m. § 13b Baugesetzbuch (BauGB) – Behandlung der Stellungnahmen und erneute verkürzte Offenlage gemäß § 4a Abs. 3 BauGB

  1. Die während der Offenlage aus der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zum Bebauungsplan „Brandmatt-Süd II“ sowie die zu den entsprechenden örtlichen Bauvorschriften vorgebrachten Stellungnahmen sind geprüft und behandelt worden und werden nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander aus den von der Verwaltung dargelegten Gründen gemäß der Abwägungstabelle vom 04.12.2018 (wird in der Sitzung ggf. geändert formuliert) teilweise berücksichtigt.
  2. Der Entwurf des Bebauungsplanes „Brandmatt-Süd II“ mit zeichnerischen Teil, planungsrechtlichen Festsetzungen sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 04.12.2018 werden mit folgenden Änderungen gebilligt und nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich ausgelegt.

Entwurfsänderungen werden gegebenenfalls in der Sitzung formuliert.
Stellungnahmen dürfen nur noch zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplanentwurfs vorgebracht werden. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird auf 3 Wochen verkürzt.
 

Bauantrag (Umnutzung von zwei Ladengeschäften in Wohnung mit Veränderung der Fensterfront, Flst. Nr. 4/2, Am Werth 1, 77887 Sasbachwalden)

Dem Bauantrag wird gemäß §§ 34 und 36 BauGB sowie im Rahmen der Ortsbausatzung Sasbachwalden zugestimmt.

 

Bauantrag (Ausbau eines Dachgeschosses und Umnutzung einer ehemaligen Bankfiliale zu Büroräumen, Flst. Nr. 9, Talstraße 39, 77887 Sasbachwalden)

Dem Bauantrag wird gemäß §§ 34 und 36 BauGB sowie im Rahmen der Ortsbausatzung Sasbachwalden zugestimmt.

 

Bauantrag Gemeinde Sasbachwalden, Kirchweg 6, 77887 Sasbachwalden, (Vorübergehende Nutzung eines Teilbereichs im "Haus Baden" der ehemaligen Kurklinik Dr. Wagner als Unterkunft für Flüchtlinge auf Flurstück Nr. 119, Am Werth 15, 77887 Sasbachwalden)

Dem Bauantrag wird gemäß §§ 34 und 36 BauGB zugestimmt.

 

Bauantrag (Anbau einer überdeckten Terrasse im DG und Ausbau des Dachspitzes, Flst. Nr. 367/12, Allmendweg 8, 77887 Sasbachwalden)

Dem Bauantrag wird gemäß §§ 30 und 36 BauGB zugestimmt. Den beantragten Befreiungen von den Bauvorschriften des Bebauungsplanes „Sandweg“ gemäß Antrag vom 28.11.2018 wird soweit erforderlich zugestimmt. An die Baurechtsbehörde ergeht zudem folgender Hinweis: Der aus den Plänen ersichtliche Steg darf keine bauliche Anlage darstellen, damit der Grenzabstand gewährleistet wird.

 

Bauantrag (Neubau eines Einfamilienwohnhauses, Flst. Nr. 1261/4, Felsenweg 1, 77887 Sasbachwalden)

  1. Dem Bauantrag wird gemäß §§ 30 und 36 BauGB im Rahmen der Bauvorschriften des Bebauungsplanes „Hörchenberg“ zugestimmt.
  2. Seitens der Gemeinde wird bezüglich der Fachwerkvorgabe eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes in Aussicht gestellt, wenn es sich bei der aus den Plänen ersichtlichen Fassadenschalung um Holzverkleidungen handelt. Diesbezüglich ist eine Klärung mit der Bauherrschaft / dem Planer herbeizuführen.
  3. Hinsichtlich des Mindestabstandes der Stellplätze von öffentlichen Verkehrsflächen wird seitens der Gemeinde eine Befreiung von den Bauvorschriften erteilt.

 

Festlegung eines "Verkaufsoffenen Sonntags" für "Sasbachwalden blüht auf"

Der Gemeinderat stimmt zu, die Veranstaltung „Sasbachwalden blüht auf“ an einem Verkaufsoffenen Sonntag durchzuführen. Er fordert die Verwaltung auf, die entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen hierfür zu schaffen. Der zusätzlichen Kombination mit einem Kunst- und Handwerkermarkt wird zugestimmt.