Beschlüsse der öffentlichen Sitzung vom 14.03.2018

Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht-öffentlicher Sitzung

  • Aufstellung von Richtlinien zur finanziellen Bezuschussung für die Herstellung und Sanierung von Übernachtungszimmer bzw. Ferienwohnungen in Sasbachwalden; Vorberatung für öffentliche Sitzung
  • Einrichtung eines „Ruf-Autos“ für Sasbachwalden; Vorberatung für öffentliche Sitzung

 

Ehrung der Blutspender für 10-maliges, 25-maliges, 50-maliges und 100-maliges Blutspenden

Es werden im Namen des DRK Blutspendedienstes 3 Spender/Innen für 10-maliges Blutspenden, 1 Spender für 25-maliges Blutspenden, 1 Spenderin für 50-maliges Blutspenden und 1 Spender für 100-maliges Blutspenden geehrt.

 

Beratung über die zukünftige Konzeption / Nutzung des „Dolle Hus“

Das Anwesen “Dolle Hus” bleibt bis auf Weiteres in Gemeindehand und wird nicht verkauft. Es wird der ehrenamtlichen Gruppe mit im Wesentlichen folgendem Konzept zur Verfügung gestellt:

  • Erhalt des Hauses mit seiner Geschichte, auch beispielhaft für landwirtschaftliche Betriebe, wie es sie in früheren Jahren gab
  • Erhalt des Brauchtums, durch Aufrechterhalten alter Bräuche und Sitten, angefangen vom Palmbinden bis hin zum Wihennebinden, Bauernbrot backen usw.
  • „Haus der Begegnung“ mit zahlreichen Veranstaltungen – Kaffeenachmittag, Flammenkuchenabend, Bauernvesper in der Scheune, Kinderprogramm mit Märchenerzählerin usw. (ca. 10 Veranstaltungen im Jahr)
  • Anmietung des Hauses für private Feiern – insbesondere im Außenbereich

Daneben ist das Objekt seitens der Gemeinde, touristisch, sowie für sonstige geeignete Veranstaltungen mit Wertschöpfung für die Gemeinde zu nutzen.

Mit der ehrenamtlichen Gruppe ist eine entsprechende Vereinbarung über die Nutzung und den Finanzierungsbeitrag von ca. 5.000 € jährlich für die Unterhaltung des Hauses abzuschließen. Es wird gefordert, dass durch die ehrenamtlich engagierte Gruppe eine Vereinsgründung (Förderverein) vorgenommen wird.

Dieses Konzept und die Überlassung des Anwesens an die ehrenamtlich Engagierten soll in regelmäßigen Abständen von 3 Jahren überprüft werden.

 

Aufstellung von Richtlinien zur finanziellen Bezuschussung für die Sanierung von Übernachtungszimmern bzw. Ferienwohnungen in Sasbachwalden

Der Gemeinderat stimmt den Richtlinien zur Förderung der Sanierung von Übernachtungszimmern und Ferienwohnungen mit folgenden Änderungen zu:

  1. In § 3 wird die Beschränkung auf „bis zu 20 Betten“ aufgehoben, nachdem sich die Vorstandschaft des Heimat- und Tourismusvereins hierfür ausspricht und eine maximale Zuwendungssumme in den Richtlinien vorgesehen werden soll.
  2. In § 5 a) wird in Satz 2 eine maximale Zuwendungssumme von 8.000 € ergänzt.
  3. In § 5 b) wird vor dem Drei-Sterne-Standard das Wort „mindestens“ ergänzt.

 

Konzept für ein Rufauto in Sasbachwalden

Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Basis des vorliegenden Konzepts „Saschwaller Rufauto“ die notwendigen Schritte zur Einführung des Rufautos in Sasbachwalden auf der Basis einer zunächst 2-jährigen Probephase vorzunehmen.

 

Bauvoranfrage zum Neubau eines landwirtschaftlichen Geräteschuppens, Flst. Nr.  177/2, Sandweg 27, 77887 Sasbachwalden 

Der Bauvoranfrage wird gemäß §§ 34 und 36 BauGB sowie im Rahmen der Ortsbausatzung Sasbachwalden zugestimmt. Die nachbarrechtlichen Grenzabstände sind einzuhalten.

 

Bebauungsplan Sandweg II; Aufstellungsbeschluss

Die Gemeinde beabsichtigt, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für weitere Wohnbauflächen im Gewann Milcherst zu schaffen.

  1. Für den im Plankonzept vom 01.03.2018 dargestellten Bereich wird nach § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan „Sandweg II“ aufgestellt.
  2. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer noch geplanten Informationsveranstaltung durchgeführt, in der die Ziele und Zwecke der Planung dargelegt werden und in der Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben wird. Weitere Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung soll im Anschluss an die Informationsveranstaltung im Rahmen einer frühzeitigen Offenlage gegeben werden.