Beschlüsse der öffentlichen Sitzung vom 06.06.2018

 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht-öffentlicher Sitzung

Verkauf eines Waldgrundstücks

 

Kommunale Förderung der Kindertagespflege in Sasbachwalden

Der Gemeinderat beschließt die Förderung der Kindertagespflege für Kinder aus Sasbachwalden mit folgender Platzpauschale:

  • 30 Euro /Monat pro Kind bei einer Betreuung von bis zu 15 Stunden pro Woche
  • 60 Euro / Monat pro Kind bei einer Betreuungszeit von mehr als 15 Stunden pro Woche
  • 10 Euro/Monat zusätzlich pro Kind bei einer regelmäßigen außergewöhnlichen Betreuungszeit (vor 7.30 Uhr, nach 17.30 Uhr, Wochenende, über Nacht…)
  • Die Mindestbetreuungsdauer für die Gewährung der Platzpauschale muss 1 Monat betragen.
  • Die Förderung über die Platzpauschale erfolgt für Kinder ab 0 bis 7 Jahre.

 

Auftragsvergabe Quellwassertransportleitung Breitenbrunnen, 2. Bauabschnitt

Der Auftrag für die Quellwassertransportleitung in Höhe von 378.420,00 Euro brutto, sowie für die anteiligen Kommunikationsleitungen in Höhe von 58.873,82 Euro, somit mit einer Gesamtsumme von 437.293,82 Euro, wird an die Fa. Schnell, Baden-Baden, vergeben.

Bauantrag im vereinfachten Verfahren (Errichten eines Wintergartens, Flst. Nr. 1163/17, Brandrüttel 11, 77887 Sasbachwalden)

Dem Bauantrag wird gemäß §§ 30 und 36 BauGB im Rahmen der Bauvorschriften des Bebauungsplanes „Brandmatt-Nord“ zugestimmt.

 

 Verordnung zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Verordnung) - Stellungnahme der Gemeinde

  1. Die Gemeinde Sasbachwalden anerkennt grundsätzlich die Ziele zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen. Dieser Schutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und darf deshalb nicht wenigen Gemeinden und Grundstückseigentümer ersatz- und entschädigungslos aufgebürdet werden.
  2. In der Gesamtbetrachtung stellen jedoch die ausgewiesenen FFH-Gebiete für die betroffenen Grundstücksbesitzer eine bedeutende Einschränkung der Nutzung ihrer Grundstücke und damit verbunden auch eine Wertminderung im Verkaufsfall dar. Auch die Gemeinden sind in ihrer Planungshoheit und der damit verbundenen höherwertigen Nutzung solcher Flächen erheblich eingeschränkt. Die Gemeinde Sasbachwalden fordert deshalb das für die Ausweisung der Flächen und der damit einhergehenden Rechtsverordnungen verantwortliche Land Baden Württemberg dazu auf, diese Einschränkungen und Wertminderungen gegenüber den betroffenen Grundstücksbesitzern und den betroffenen Gemeinden finanziell auszugleichen.