Beschlüsse der öffentlichen Sitzung vom 15.05.2019

Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht-öffentlicher Sitzung

Die bei der Kämmerei zu besetzende Sachbearbeiterstelle wird neu besetzt. Die Besetzung der Stelle erfolgt im Umfang von 50 % einer Vollbeschäftigung.

 

Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Bildung eines Gemeinsamen Gutachterausschusses mit der Großen Kreisstadt Achern

Der Gemeinderat stimmt der Bildung des gemeinsamen Gutachterausschusses
Achern gemäß der beiliegenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (Anlage 1) zu.

 

Bestellung der bisherigen Gutachter des Gutachterausschusses als Interimslösung bis 31.12.2019

Der Gemeinderat stimmt zu, die bisherigen Mitglieder des Gutachterausschusses bis zur Bestellung des Gemeinsamen Gutachterausschusses am 31. Dezember 2019 zu belassen. Eine Neubestellung ist nicht erforderlich.

 

Teiländerung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Achern für den Teilbereich „Südlich der Meisenstraße„ auf der Gemarkung Achern-Gamshurst,
hier: Empfehlung an den Gemeinsamen Ausschuss –
•  Annahme der Behandlung der während der Offenlage eingegangen Stellungnahmen und Anregungen
•  Feststellung des Entwurfs der Flächennutzungsplanteiländerung

Der Gemeinderat spricht an den Gemeinsamen Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Achern die Empfehlung aus,

  1. die Abwägung der während der Offenlage des Entwurfs der Flächennutzungsplanteiländerung für die Teilbereiche „Südlich der Meisenstraße" (Wohnbaufläche) und „Eichbühn-Nord“ (Fläche für Landwirtschaft) in Achern-Gamshurst eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen entsprechend der beigefügten Zusammenstellung (Fassung vom 16.04.2019) anzunehmen und
  2. den Entwurf der Flächennutzungsplanteiländerung für die Teilbereiche „Südlich der Meisenstraße" (Wohnbaufläche) und „Eichbühn-Nord“ (Fläche für Landwirtschaft) in Achern-Gamshurst (Planzeichnung mit textlichen Festlegungen, Begründung und Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 16.04.2019) festzustellen.

 

Bauantrag (Nutzungsänderung von zwei Ladengeschäften in eine Wohnung, Flst. Nr. 4/2, Am Werth 1, 77887 Sasbachwalden)

Dem Bauantrag wird gemäß §§ 34 und 36 BauGB sowie im Rahmen der Ortsbausatzung   Sasbachwalden zugestimmt. Im Hinblick auf den vorhandenen Fensterbestand an der Fassadenseite des Gebäudes (ohne Sprossenaufteilung) wird einer Befreiung von der Sprossenfenstervorgabe gemäß § 6 Absatz 5 Satz 7 der Ortsbausatzung zugestimmt.

 

Beitritt zur Nationalparkregion Schwarzwald GmbH, Zustimmung zum Gesellschaftervertrag

  1. Der Gemeinderat stimmt dem Beitritt zur Nationalparkregion Schwarzwald GmbH zu.
  2. Der Gemeinderat  stimmt dem vorgelegten Gesellschaftervertrag zu.

Sollte von einer der am Cluster „Region Sasbachwalden“ beteiligten Gemeinden eine Änderung insbesondere zu § 3 Stammkapital oder § 10 Finanzierung des operativen Geschäfts gewünscht/eingefordert werden, ist über den Gesellschaftervertrag erneut im Gemeinderat zu beraten und zu beschließen.

 

Energiewerk Ortenau Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG
Hier: Änderung des Gesellschaftsvertrages

Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Gesellschaftsvertrages. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt entsprechend § 8 Absatz 1a) der Hauptsatzung, in der Gesellschafterversammlung der Energiewerk Ortenau Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG der Änderung des Gesellschaftsvertrages auf der Grundlage der als Anlage 1 der Beschlussvorlage beigefügten Vertragsänderung und der hierzu als Anlage 2 der Beschlussvorlage beigefügten Synopse zuzustimmen.

 

Vorstellung einer Übergangslösung "Kindergarten"

Der Gemeinderat stimmt der Nutzung des Reservebüros sowie des Sozialraums des Rathauses im 1. OG sowie der vorgelegten Bedarfsplanung/Anpassung der Betriebserlaubnis einschließlich der finanziellen Mehrkosten als Übergangslösung für den Kindergarten ab 1. September 2019 zu.

Die Verwaltung wird beauftragt, den baurechtlichen Antrag auf Nutzungsänderung zu stellen. Die Pfarrgemeinde kann die entsprechenden Ausschreibungen für das erforderliche Personal vorbereiten.