Beschlüsse der öffentlichen Sitzung vom 12.09.2018

Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht-öffentlicher Sitzung

Der Planauftrag für die Gestaltung Kirchweg/Talstraße im Rahmen des Städtebaulichen Wettbeerbs erhält das Büro ANNAbau, Berlin.

 

Annahme von Spenden

Die Entgegennahme der in der Anlage aufgeführten Spenden wird genehmigt.

Datum vorläufig entgegengenommen durch (Name, Dienststellung) Betrag bzw. Gegenstand und (geschätzter) Wert in Euro von dem/der Zuwendungsgeber/-in gewünschter Verwendungszweck Hinweis auf Geschäftsbeziehung zu dem/der Zuwendungsgeber/-in
27.07.2018 Gemeinde Sasbachwalden
Bürgermeisterin
Sonja Schuchter
1.242,00 € Kosten für die Übernachtung von Ton:arten Künstler 2018 keine
09.08.2018 Gemeinde Sasbachwalden
Bürgermeisterin
Sonja Schuchter
1.500 € Zuschuss für ein neues Metall-Geländer an der Friedhofs-Brücke Verein
09.08.2018 Gemeinde Sasbachwalden
Bürgermeisterin
Sonja Schuchter
4.200 € Zuschuss für einen Honda Handpanzer Verein

 

Neuaufstellung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung „Brandmatt-Süd II“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a i.V.m. § 13b BauGB

  1. Beschluss zur Aufstellung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
  2. Billigung des Planentwurfs
  3. Beschluss zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB
  1. Der Bebauungsplans „Brandmatt-Süd II“ wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a i.V.m. § 13b BauGB aufgestellt.
  2. Der Entwurf des Bebauungsplanes sowie der örtlichen Bauvorschriften i.d.F. vom 12.09.2018 wird mit den Änderungen bzw. Ergänzungen des Gemeinderats gebilligt.
  3. Für den Entwurf sowie der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Brandmatt-Süd II“ mit Begründung wird die Durchführung der Offenlage und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 und der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen (Offenlagebeschluss). Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Neues Angebot „Car-Sharing“ in Sasbachwalden; Unterstützung durch die Tourist-Information

Der Gemeinderat stimmt zu, das Car-Sharing-Modell seitens der Gemeinde bzw. der Tourist-Info gegen eine Verwaltungskostenentschädigung von derzeit 29 Euro pro Registrierung und Vertragsabschluss zu unterstützen.

 

Vorstellung des Tourismus-Konzept mit Beschlussfassung

Der Gemeinderat stimmt dem vorgelegten Entwurf des Tourismus-Konzepts zu und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.

 

Wasserversorgung Quellsammelschacht 4
Lieferung eines PE-Fertigteilschacht

Der Gemeinderat beschließt die Vergabe zur Lieferung eines PE-Fertigteilschacht  an die Fa. Hawle Kunststoff GmbH, 51674 Kehl, mit einer Auftragssumme in Höhe von 30.226,00 €

 

Bauantrag (Errichten eines Stellplatzes mit Stützmauern und dessen Überdachung), Flst. Nr. 1134/44, Bergweide 21 a, 77887 Sasbachwalden)

Die grenzabstandsrechtliche Situation ist von der Baurechtsbehörde zu prüfen. Dem Bauantrag wird gemäß §§ 30 und 36 BauGB im Übrigen unter nachfolgender Befreiung von den Bauvorschriften des Bebauungsplanes „Brandmatt-Nord“ zugestimmt:

Befreiung von der Ziffer 10.3.2 bezüglich der höchsten Höhe der Einfahrt mit 3,12 m statt 2,50 m.

 

Bauantrag (Neubau eines Wohnhauses mit 3 Wohneinheiten und Garage), Flst. Nr. 955/17, Felsenweg 3, 77887 Sasbachwalden)

Dem Bauantrag wird gemäß §§ 30 und 36 BauGB im Rahmen der Bauvorschriften des Bebauungsplanes „Hörchenberg“ zugestimmt.

 

Änderung zum Bauantrag (Neubau eines Einfamilienhauses mit Ferienwohnung, Flst. Nr. 1157/28, Bergweide 36, 77887 Sasbachwalden)

Von den Ausführungen zur Sockelhöhenplanung gemäß den Erläuterungen wird Kenntnis genommen.
Dem Bauantrag in der Fassung der 1. Änderung (Plandatum vom 14.07.2018) wird im Übrigen gemäß §§ 30 und 36 BauGB unter nachfolgender Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zugestimmt:
Befreiung von der Ziffer 9.8 hinsichtlich des Dachvorsprungs an der Fassade West (0,40 m statt 0,80 m).

 

Finanzierung des Waldkindergartens

Der Gemeinderat stimmt zu, die Personalkosten sowie den Unterhaltungsaufwand für den Waldkindergarten zu übernehmen, soweit dies nicht durch das Ordinariat oder die Pfarrgemeinde mit 10% unterstützt wird.