Beschlüsse der öffentlichen Sitzung vom 05.06.2019

Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht-öffentlicher Sitzung

Änderung der Satzung des Abwasserverbands Sasbachtal; Wegfall der technischen Verwaltung der Wasserversorgung

Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Satzung des Abwasserverbands dahingehend zu, dass die Gemeinden Sasbach und Sasbachwalden die technische Verwaltung der Gemeindewasserwerke vom Abwasserverband Sasbachtal zum 31.12.2018 zurücknehmen. Die Gemeinden Sasbach und Sasbachwalden regeln ab 1. Januar 2019 in eigener Regie und getrennt die Betreuung der Wasserversorgung.  Frau Bürgermeisterin Schuchter informiert ergänzend, dass die Umsetzung aufgrund notwendiger Beschlüsse und Maßnahmen tatsächlich zum 01.07.2019 erfolgen wird.

Neuorganisation der Wasserversorgung - Einstellung eines Mitarbeiters für den Eigenbetrieb der Wasserversorgung

Herr Markus Käshammer wird als Vollzeitkraft bei der Gemeinde Sasbachwalden eingestellt. Er wird im Bereich der Wasserversorgung eingesetzt, wobei auch eine anteilige Beschäftigung im Bereich des Bauhofes in einem Umfang von bis zu ca. 0,2 Stellen erfolgen soll.

Übernahme von Gerätschaften und Fahrzeugen bei Wegfall der Wasserversorgung aus dem Abwasserverband

  1. Die Schieberdrehmaschine soll zum Restbuchwert von der Gemeinde Sasbachwalden erworben werden.
  2. Das Caplift Schieberkappenziehgerät soll zum Restbuchwert von der Gemeinde Sasbachwalden erworben werden.
  3. Das Fahrzeug VW Caddy inclusive der vorhandenen Ausstattung im Fahrzeuginnern soll von der Gemeinde Sasbachwalden erworben werden.

 

Bauantrag (Neubau eines Einfamilienwohnhauses, Flst. Nr. 367/5, Alllmendweg 11, 77887 Sasbachwalden)

Dem Bauantrag wird gemäß §§ 30 und 36 BauGB mit folgenden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Sandweg“ zugestimmt:

1. Unterschreitung der Erdgeschossfußbodenhöhe (204,70 m üNN) um 1,41 m.
2. Unterschreitung der Mindestlänge der Gebäudelängsseite von 12,00 m um 2,25 m.
3. Überschreitung der zulässigen Kniestockhöhe von 0,80 m um 0,35 m.

 

Neufassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit - Satzungsbeschluss

Der Gemeinderat beschließt gemäß §§ 4 und 19 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg die vorliegende Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (Entwurfsstand 22.05.2019).