Beschlüsse der öffentlichen Sitzung vom 04.07.2018

Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht-öffentlicher Sitzung

  1. Der Gemeinderat stimmt einer weiteren Erneuerungsmaßnahme im Rahmen des Sanierungsgebiets Ortsmitte zu. Es handelt sich dabei um ein Zuschussvolumen von ca. 46.000 Euro.
  2. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, im Hinblick auf die vermeintlich kostengünstigere Variante die Container-Lösung weiter auszuarbeiten und für die Übergangszeit die Anmietung eines WC-Containers am Wohnmobilstellplatz bis zur Realisierung der Sanitäranlage anzugehen.
  3. Der Gemeinderat wurde darüber informiert, dass eine Grobprüfung ergab, dass eine Aussichtsplattform am Brigittenschloss Kosten in Höhe von 50.000 Euro bis 150.000 Euro verursachen würde. Aufgrund der finanziellen Situation wurde abgestimmt, diese Plattform zunächst nicht zu realisieren und nur für die Sicherheit durch Neuanbringung eines entsprechenden Geländers zu sorgen.

 

Annahme von Spenden

Die Entgegennahme der in der Anlage aufgeführten Spende wird genehmigt.

 

Vergabe der Arbeiten für den Bau eines Rad- und Gehwegs zwischen Sandweg und der Winzergenossenschaft "Alde Gott" Sasbachwalden

Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Arbeiten für den Bau eines Rad- und Gehwegs an die Fa. Ossola GmbH, Kappelrodeck-Waldulm, mit einer Auftragssumme von 363.606,68 Euro.

 

Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren (Neubau eines Einfamilienwohnhauses, Errichtung einer Garage, Flst.-Nr. 2255, Michelbach 14, 77887 Sasbachwalden)

Vom Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren wird Kenntnis genommen (kein formaler Beschluss).

 

Bauantrag ANIMA Management GmbH, Baden-Baden (Neubau einer Gehegeanlage mit Stall für Esel und Schafe, Gehegenummer 11, Flst.-Nr. 1130/30, 1829, 1830, Breitenbrunnen, 77887 Sasbachwalden)

Dem Bauantrag wird gemäß §§ 30 und 36 BauGB im Rahmen der Bauvorschriften des Bebauungsplanes „Anima Tierwelt Breitenbrunnen“, zugestimmt.

 

 7. Änderung des Bebauungsplanes „Brandmatt-Nord“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB (Baugesetzbuch)

1. Beschluss zur Änderung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (7. Änderung)

2. Billigung des Änderungsentwurfes und Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB

  1. Der Bebauungsplan „Brandmatt-Nord“ wird nach § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB geändert. Maßgebend für die Änderung des Bebauungsplanes ist der Planentwurf vom 21.06.2018. Der Änderungsbeschluss zum Bebauungsplan „Brandmatt-Nord“ vom 15.11.2017 wird hiermit aufgehoben und ersetzt.
  2. Auf die Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird verzichtet.
  3. Der Änderungsentwurf vom 21.06.2018 wird gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.