Beschlüsse aus der öffentlichen Sitzung vom 17.11.2021

Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht-öffentlicher Sitzung

Festlegung der weiteren Vorgehensweise für die Erneuerung der Schwimmbadtechnik

Die Verwaltung hat die Aufgabe, einen Fachplaner mit der Prüfung der Technik zu beauftragen. Zuvor ist ein Honorarvorschlag einzuholen.

 

 

Annahme von Spenden

Die Entgegennahme der aufgeführten Spenden wird genehmigt.

Datum vorläufig entgegengenommen durch (Name, Dienststellung) Betrag bzw. Gegenstand und (geschätzter) Wert in Euro von dem/der Zuwendungsgeber/-in gewünschter Verwendungszweck

Hinweis

Geschäftsbeziehung

04.11.2021 Gemeinde Sasbachwalden Bürgermeisterin Sonja Schuchter 50,00 €      (Spende im Zuge der Filmvorstellung Hohritt am 29.10.2021) Kindergartenanbau keine

 

Frau Bürgermeisterin Schuchter dankt ferner Herrn Erich Fischer und seiner Familie in diesem Zusammenhang für die auf Spendenbasis durchgeführten zwei Filmabende zum Thema „Geschichte der Hohritt“.

 

 

Bebauungsplan "Bühnd": Entwurfsbilligung und Beschluss der Offenlage

Der Bebauungsplan „Bühnd“ wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Umweltbericht beschlossen.

Für das Areal der ehemaligen Wagner-Kurkliniken gilt derzeit der im Jahr 1993 in Kraft getretene Bebauungsplan „Bühnd“ in der Fassung der 1. Änderung 1996, der hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung als Sondergebiet auf die „Ansiedlung von Kurklinikbetrieben, artverwandten Kureinrichtungen oder anderen der Gesundheit dienenden Einrichtungen“ beschränkt ist.

Bekanntlich hat mit Umwälzungen im Gesundheitswesen Mitte der 90er-Jahre nicht nur in Sasbachwalden das Kurwesen erhebliche Veränderungen erfahren, welche letztlich die Einstellung des Kurklinikbetriebs der Wagner-Kliniken und den weitgehenden Leerstand des Gebäudekomplexes zur Folge hatte. Folgenutzungen, auch nur in Teilbereichen der Gebäude, gelang kein wirtschaftlicher Erfolg und wurden eingestellt. Seit Jahren ist die Gemeinde auf der Suche nach Interessenten/Investoren und in der Hoffnung auf eine neue Nutzung mit einem neuen Konzept.

2020 konnte hierzu das Gelände durch die Gemeinde Sasbachwalden erworben werden und soll mit Eigentumswechsel nun einer neuen Nutzung zugeführt werden. Vorgesehen ist hierbei eine Mischung aus Ferienwohnen und „normalem“ Wohnen sowie auch Beherbergungsbetrieben. Hierdurch soll das Areal einer neuen hochwertigen Nutzung zugeführt werden. Vorgesehen ist der Abbruch der bestehenden Bebauung.

Der Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 12.11.2021 wird gebilligt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Anhörung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird beschlossen.

 

 

Auftragsvergaben für den Kindergartenanbau „St. Elisabeth“; Zustimmung der Gemeinde

a) Empfehlung für die Vergabe der Abbruch-, Erd-, und Entwässerungsarbeiten
Der Gemeinderat empfiehlt der röm-kath. Kirchengemeinde Lauf-Sasbachtal, den Auftrag für die Abbruch- Erd- und Entwässerungsarbeiten an die Fa. Krummholz, Bühl-Moos zum Preis von 110.948,10 Euro zu vergeben. Die entsprechenden Finanzmittel stehen im Haushalt zur Verfügung.

 

b) Empfehlung der Vergabe der Stahlbeton-Mauerarbeiten
Der Gemeinderat empfiehlt der röm-kath. Kirchengemeinde Lauf-Sasbachtal, den Auftrag für die Stahlbeton-Mauerarbeiten an die günstigste Bieterin, die Fa. Früh, Achern-Wagshurst zum Preis von 201.514,50 Euro zu vergeben. Die entsprechenden Finanzmittel stehen im Haushalt zur Verfügung.

 

c) Empfehlung für die Vergabe der Zimmer- und Holzbauarbeiten
Der Gemeinderat empfiehlt der röm-kath. Kirchengemeinde Lauf-Sasbachtal, den Auftrag für die Zimmer- und Holzbauarbeiten an die günstigste Bieterin, die Firma Seiert, Ottersweier zum Preis von  45.204,83 Euro zu vergeben. Die entsprechenden Finanzmittel stehen im Haushalt zur Verfügung, da entsprechend im Gewerk der Vergabe der Abbruch-, Erd-, und Entwässerungsarbeiten eingespart wurde.

 

d) Empfehlung für die Vergabe der Dachabdichtungsarbeiten
Der Gemeinderat empfiehlt der röm-kath. Kirchengemeinde Lauf-Sasbachtal, den Auftrag für die Dachabdichtungsarbeiten an die günstigste Bieterin, die Firma Engster, Achern zum Preis von  68.211,63  Euro zu vergeben. Die entsprechenden Finanzmittel stehen im Haushalt zur Verfügung, da entsprechend im Gewerk der Vergabe der Abbruch-, Erd-, und Entwässerungsarbeiten entsprechend eingespart wurde.

 

e) Empfehlung für die Vergabe der Gerüstarbeiten
Der Gemeinderat empfiehlt der röm-kath. Kirchengemeinde Lauf-Sasbachtal, den Auftrag für die Gerüstarbeiten an die günstigste Bieterin, die Firma Feser, Denzlingen zum Preis von  9.562,25  Euro zu vergeben. Die entsprechenden Finanzmittel stehen im Haushalt zur Verfügung.

 

f) Empfehlung für die Vergabe der Klempnerarbeiten
Der Gemeinderat empfiehlt der röm-kath. Kirchengemeinde Lauf-Sasbachtal, den Auftrag für die Klempnerarbeiten an die günstigste Bieterin, die Firma Klöpfer, Bühl  zum Preis von  12.565,33  Euro abzüglich 2% Skonto zu vergeben. Die entsprechenden Finanzmittel stehen im Haushalt zur Verfügung.

 

 

Bauantrag (Aufstockung einer Balkonanlage, Flst. Nr. 650, Talstraße 44, 77887 Sasbachwalden)

Dem Bauantrag wird gemäß §§ 34 und 36 BauGB sowie im Rahmen der Ortsbausatzung   Sasbachwalden zugestimmt.

 

 

Bauantrag im vereinfachten Verfahren (Umbau und Erweiterung des bestehenden Wohnhauses, Flst. Nr. 1013/2, Birkenhöf 2, 77887 Sasbachwalden)

Dem Bauantrag wird gemäß §§ 35 und 36 BauGB sowie im Rahmen der Ortsbausatzung Sasbachwalden zugestimmt. Hinsichtlich der Dachneigung der widerkehrartigen Dachaufbauten mit 22 Grad wird einer Befreiung von der Ortsbausatzung zugestimmt. Es ergeht der Hinweis, dass gemäß der Ortsbausatzung die Fachwerkausbildung auf den Längsseiten des Hauptgebäudes sowie den Stirnseiten der widerkehrartigen Dachaufbauten ab Oberkante Erdgeschossdecke zu ergänzen ist.

 

 

Bauantrag im vereinfachten Verfahren (Abbruch eines 2-geschossigen Ökonomiegebäudes (Lager) und Wiederaufbau eines landwirtschaftlichen Gebäudes (Lager), Flst. Nr. 675, Auf der Eck 4, 77887 Sasbachwalden)

Dem Bauantrag wird gemäß §§ 35 und 36 BauGB sowie im Rahmen der Ortsbausatzung Sasbachwalden zugestimmt. Hinsichtlich des geplanten Pultdaches wird eine Befreiung von den Satteldachvorgaben samt Dachneigung der Ortsbausatzung erteilt.

 

 

Nachtragsbaugesuch mit Befreiungsantrag zur Firsthöhe (Neubau Einfamilienwohnhaus mit Garage, Flst. Nr. 1144/5, Am Glöckelshof 3a, 77887 Sasbachwalden)

Dem Nachtragsbaugesuch und Antrag auf Abweichung von der im Bebauungsplan „Brandmatt-Süd II“ festgelegten Firsthöhe von 9,50 m auf 10,105 m wird gemäß §§ 30, 36, 31 Absatz 2 BauGB zugestimmt.