Beschlüsse aus der öffentlichen Sitzung vom 15.12.2021

Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht-öffentlicher Sitzung

Vorübergehende Verlegung des Schulhofs für die Bauzeit des Kindergartenanbaus

Der Gemeinderat stimmt dem provisorischen Ausbau der Geländes zur vorübergehenden Verlegung des Schulhofs auf der nördlichen Seite des Schulhauses durch die Fa. Huber, Ottenhöfen, zu.

 

 

Vollzug des Forstwirtschaftlichen Betriebsplans für 2020

Der Gemeinderat stimmt dem Vollzug des Forst- und Bewirtschaftungsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2020 entsprechend der vorgelegten Aufstellung zu.

 

 

Beratung und Beschlussfassung über den Forstwirtschaftlichen Betriebsplan für 2022

Der Gemeinderat stimmt dem vorgelegten forstwirtschaftlichen Betriebsplan 2022 mit einem geplanten Überschuss von 77.110 Euro zu.

 

 

Auftragsvergabe für den Kindergartenanbau „St. Elisabeth“, Zustimmung der Gemeinde

a) Empfehlung für die Vergabe der Erdungs-/Blitzschutzanlage
Der Gemeinderat empfiehlt der röm-kath. Kirchengemeinde Lauf-Sasbachtal, den Auftrag für die Erdungs-/Blitzschutzanlage an die Fa. Walter Blitzschutz GmbH, Rheinau, zum Preis von 9.149,08 Euro zu vergeben. Die entsprechenden Finanzmittel stehen im Haushalt zur Verfügung.

b) Empfehlung für die Vergabe der Stark- und Schwachstromanlage
Der Gemeinderat empfiehlt der röm-kath. Kirchengemeinde Lauf-Sasbachtal, den Auftrag für die Stark- und Schwachstromanlage an die Fa. Walter Elektrotechnik GmbH, Rheinau, zum Preis von 111.570,07 Euro zu vergeben. Die entsprechenden Finanzmittel stehen im Haushalt zur Verfügung.

c) Empfehlung für die Vergabe der Sanitärarbeiten
Der Gemeinderat empfiehlt der röm-kath. Kirchengemeinde Lauf-Sasbachtal, den Auftrag für die Sanitäranlagen an die Fa. Helmut Huschka GmbH, Achern, zum Preis von 40.590,39 Euro zu vergeben. Die entsprechenden Finanzmittel stehen im Haushalt zur Verfügung.

d) Empfehlung für die Vergabe der Heizungs- und Lüftungsarbeiten
Der Gemeinderat empfiehlt der röm-kath. Kirchengemeinde Lauf-Sasbachtal, den Auftrag für die Heizungs- und Lüftungsarbeiten an die Fa. Helmut Huschka GmbH, Achern zum Preis von 75.242,02 Euro zu vergeben. Die entsprechenden Finanzmittel stehen im Haushalt zur Verfügung.

 

 

Änderung/Neufassung der Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) - Satzungsbeschluss

  1. Die Benutzungsgebühren für die Beisetzung von Aschenurnen, Ziffer 2.3 der Anlage, werden von 200,00 auf 215,00 Euro geändert.
  2. Der Gemeinderat beschließt auf Grund der §§ 12 Abs. 2, 13 Abs. 1, 15 Abs. 1, 39 Abs. 2 und 49 Abs. 3 Nr. 2 des Bestattungsgesetzes in Verbindung mit den §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie den §§ 2, 11 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg den vorliegenden Entwurf der Friedhofssatzung vom 07.12.2021 unter Berücksichtigung der unter Ziffer 1 genannten Änderung mit Wirkung vom 01.01.2022 als Satzung.