Beschlüsse aus der öffentlichen Sitzung vom 08.12.2021

Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht-öffentlicher Sitzung

Die Entwurfsbilligung vom 17.11.2021 wird bezüglich der Höhen der Gebäude entsprechend dem vorliegenden Konzept, das Grundlage des Kaufvertrags war, angepasst, so dass die maximale
First-/Gebäudehöhe mit 290 m üNN über die gesamten Baufenster gelegt werden.

Es ergab sich diesbezüglich eine Änderung zur Beratung in öffentlicher GR-Sitzung, was die Differenzierung der Höhen im neuen Bebauungsplan betrifft. Im Hinblick auf die noch nicht vorliegenden Detailpläne für die geplanten Gebäude birgt die Differenzierung die Gefahr, dass im Bauantrag letztendlich wieder Befreiungen ausgesprochen werden müssten. Dies soll damit vermieden werden.

 

 

Annahme von Spenden

Die Entgegennahme der aufgeführten Spende wird genehmigt.

Datum vorläufig entgegengenommen durch (Name, Dienststellung) Zuwendungsgeber/-in (Name, Anschrift) Betrag bzw. Gegenstand und (geschätzter) Wert in Euro von dem/der Zuwendungsgeber/-in gewünschter Verwendungszweck

Hinweis

Geschäftsbeziehung

23.11.2021 Gemeinde Sasbachwalden Kämmerer Achim Gromann Bürgermeisterin Sonja Schuchter 80,00 €      (Spende im Zuge der Filmvorstellung Hohritt am 12.11.2021) Kindergartenanbau Bürgermeisterin

 

 

Jährlicher Zuschuss für Sportplatzpflege

Der Sportverein Sasbachwalden erhält auch für die Jahre 2022 und 2023 einen Zuschuss für die Sportplatzpflege entsprechend der zuletzt gewährten Förderung in Höhe von 90 % der nachgewiesenen Kosten, maximal 11.000 € pro Jahr.

 

 

Beschaffung und betriebsbereite Installation einer neuen Telefonanlage für die Gemeinde Sasbachwalden - Auftragsvergabe

Der Auftrag für die Beschaffung und betriebsbereite Installation einer neuen Telefonanlage für die Gemeinde Sasbachwalden wird gemäß Angebotswertung zum Preis von 27.241,34 € netto zzgl. 19 % MWSt. = 32.417,19 € brutto an die Firma Feurer, Rheinau, vergeben.

 

 

Bauantrag im vereinfachten Verfahren (Nutzungsänderung Umbau eines landwirtschaftlichen Gebäudes zum Einfamilienwohnhaus, Flst. Nr. 1000, Bergstraße 4, 77887 Sasbachwalden)

Dem Bauantrag wird gemäß §§ 35 und 36 BauGB sowie im Rahmen der Ortsbausatzung Sasbachwalden zugestimmt.

Es ergeht der Hinweis, dass gemäß der Ortsbausatzung die Fachwerkausbildung auf den Längsseiten des Gebäudes ab Oberkante Erdgeschossdecke zu ergänzen ist, sofern nicht eingeplant (aus den Ansichten nicht ersichtlich).

 

 

Bauvoranfrage (Errichtung eines Gartenhauses für Pensionsgäste, Flst. Nr. 921, Murberg, 77887 Sasbachwalden)

Der Bauvoranfrage wird gemäß §§ 35 und 36 BauGB zugestimmt. Die notwendigen Befreiungen von der Ortsbausatzung Sasbachwalden werden erteilt mit der Maßgabe, dass die Fassade so gestaltet wird, dass diese der Ortsbausatzung entspricht. Die Planung ist vor Einreichung des Bauantrags mit der Gemeinde abzustimmen. Hinsichtlich geplanter Fenstergestaltung und Ausführung in Pultdach wird eine Befreiung von der Ortsbausatzung in Aussicht gestellt.