Aufstellung des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Grüner Baum“ und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Sasbachwalden hat in seiner öffentlichen Sitzung am 08.02.2023 beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Grüner Baum“ aufzustellen und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB einzuleiten. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Grüner Baum“ wird die Erweiterung des bestehenden Gasthauses angestrebt.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften ergibt sich aus der abgedruckten Planskizze.
Zur Information der Öffentlichkeit liegen der Bebauungsplan-Vorentwurf und die örtlichen Bauvorschriften in der Zeit vom 06.03.2023 bis zum 31.03.2023 bei der Gemeinde Sasbachwalden, Kirchweg 6, Hauptamt, Zimmer E 14, zu den üblichen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Sasbachwalden, Hauptamt, Kirchweg 6, 77887 Sasbachwalden, abgegeben werden.
Sasbachwalden, 17.02.2023
Sonja Schuchter
Bürgermeisterin