Änderung Bebauungsplan „Bachmatt II“
- Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch ohne Umweltbericht (1. Änderung)
- Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
Der Gemeinderat der Gemeinde Sasbachwalden hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.03.2023 beschlossen, den Bebauungsplan „Bachmatt II“ einschließlich der örtlichen Bauvorschriften hierzu nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V. mit § 1 Abs. 8 BauGB zu ändern. Maßgebend hierfür ist das Plankonzept/der Entwurf vom 20.03.2023. Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB wird in Form einer einmonatigen Planauflage mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung durchgeführt.
Der Planbereich ist durch den folgenden Lageplan ersichtlich:
Der Bebauungsplanentwurf vom 20.03.2023 mit gemeinsamen zeichnerischen Teil, gemeinsamen Textteil und Begründung liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 21.04.2023 bis einschließlich 22.05.2023 bei der Gemeinde Sasbachwalden, Kirchweg 6, Hauptamt, Zimmer E 14, zu den üblichen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Zusätzlich stehen die Planunterlagen nachfolgend als pdf-Datei zur Verfügung:
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Sasbachwalden, Hauptamt, Kirchweg 6, 77887 Sasbachwalden, abgegeben werden. Da das Ergebnis dieser im Gemeinderat behandelten Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Die Ergebnismitteilungen werden erst nach dem durch den Gemeinderat erfolgten Satzungsbeschluss versandt. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.
Sasbachwalden, den 14.04.2023
Sonja Schuchter
Bürgermeisterin