Europäische Wasserrahmenrichtlinie

Fortschreibung der Maßnahmenpläne - Öffentlichkeitsbeteiligung

Ziel der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie ist es, in allen Gewässern sowie im Grundwasser einen „guten Zustand“ zu erreichen. Die ersten Maßnahmenprogramme zur Erreichung dieser Ziele wurden 2009 vom Landtag einstimmig verabschiedet. Inzwischen konnten schon viele der Maßnahmen realisiert werden.

Obwohl bereits viele der Maßnahmen realisiert werden konnten, werden im Jahr 2021 etliche Wasserkörper den guten ökolo­gischen Zustand nicht erreichen. Daher ist ein weiteres Maßnahmenpaket notwendig. Ziel der Öffentlichkeitsbeteiligung ist es, die erarbeiteten Entwürfe dieser Fortschreibung vorzustellen und durch Vorschläge der interessierten Öffentlichkeit zu ergänzen.

Die Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Freiburg zur Öffentlichkeitsbeteiligung finden Sie hier: