Städtebauliches Sanierungsprogramm "Ortsmitte"

© Tourist-Info Sasbachwalden

Städtebauliches Sanierungsprogramm  „Ortsmitte“

 

Die Gemeinde Sasbachwalden ist im Frühjahr 2014 mit dem Bereich „ Ortsmitte“ in ein von Bund und Land gefördertes Programm der Städtebauförderung (Denkmalschutzprogramm) aufgenommen worden. Damit stehen der Gemeinde für einen befristeten Zeitraum Finanzmittel für öffentliche, aber auch für private Baumaßnahmen zur Verfügung. Die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme läuft derzeit weiterhin (Stand 2022). Mit der Durchführung der nach dem Baugesetzbuch vorgeschriebenen „Vorbereitenden Untersuchungen“ und der weiteren Abwicklung hat die Gemeinde die STEG Stadtentwicklung GmbH in Stuttgart als Sanierungsträger beauftragt.

 
1.    Rückblick

 
Basierend auf dem in den Jahren 2010/11 erstellten „Leitbild Sasbachwalden 2020“ hat die Gemeinde im Jahr 2012 beschlossen, unter Beteiligung der Bürgerschaft und mit Unterstützung der STEG eine auf die Ortsmitte bezogene Entwicklungsperspektive zu erarbeiten. Ziel war es, konkrete Vorschläge zu erarbeiten, vor allem bezüglich der Aspekte „Verbesserung der Parkierungs- und Straßenverkehrssituation in der Talstraße sowie der Nutzungs- und Aufenthaltsqualität in der Ortsmitte“, „Schaffung eines Ortsmittelpunktes“,  „Städtebaulicher Sanierungsbedarf an Gebäuden des denkmalgeschützten Ortskerns einschließlich Rathaus“ sowie „Lösungen für leerstehende Gebäude“.
An einem Samstag im Februar 2013 traf sich unter Begleitung der STEG und Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung der Gemeinderat Sasbachwalden zu einer Klausursitzung, in der die Schwerpunkte für eine städtebauliche Erneuerung bestimmt und erste Vorschläge erarbeitet wurden. Zur weiteren Vorgehensweise wurde sich in der Klausur darauf verständigt, eine Antragstellung für das Landessanierungsprogramm vorzubereiten. Ein entsprechender Arbeitsauftrag wurde an die Gemeindeverwaltung zusammen mit der STEG erteilt.
Die sich aus der Klausursitzung ergebenden Herausforderungen für gute Lebens- und Arbeitsbedingungen in unserem Ort waren dann auch die Grundlage für einen umfassenden Meinungsaustausch mit den Bürgerinnen und Bürgern. Dieser fand am 02. Juli 2013 im Rahmen eines Bürgerdialogs im Kurhaus Sasbachwalden statt. Bei dieser Veranstaltung wurden zu den Handlungsfeldern „Straßenraum“, „Ortsmitte“ und „Gebäude“ viele Vorschläge und Ideen von den Bürgern eingebracht und diskutiert. Parallel wurden die Eigentümer der Gebäude in der Ortsmitte kontaktiert, um den Sanierungsbedarf an Gebäuden besser einschätzen zu können.
Aus den Ergebnissen der Veranstaltungen und einer umfassenden planerischen Analyse wurde im weiteren Verlauf ein integriertes Entwicklungskonzept für die Ortsmitte unseres Dorfes erstellt. Am 25. Oktober 2013 reichte die Gemeindeverwaltung den Antrag zur Aufnahme in das Städtebauförderprogramm zusammen mit dem Konzept beim Land Baden-Württemberg ein.
Durch den Brand des Sasbachwaldener Rathauses am 31. Oktober 2013 erhielt der Förderantrag eine besondere Aktualität. Nach Gesprächen mit dem Land beschloss der Gemeinderat im Frühjahr 2014, die sogenannten „Vorbereitenden Untersuchungen“ im beantragten Gebiet „Ortsmitte“ einzuleiten. Anfang April 2014 erhielt die Gemeinde die erfreuliche Zusage des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft des Landes Baden-Württemberg, dass unser Dorf mit der „Ortsmitte“ im Rahmen des Bund-Länder-Programmes „Städtebaulicher Denkmalschutz“ mit einer Finanzhilfe von zunächst 990.000 € gefördert wird. Damit konnte die ursprünglich für einen späteren Zeitpunkt angedachte Modernisierung des Rathauses unseres Dorfes vorgezogen werden und läutete damit die Sanierungsdurchführung ein.

 
2.  Vorbereitende Untersuchungen

 
Am 31. Juli 2014 hatte die Gemeindeverwaltung alle im geplanten Sanierungsbereich liegenden Grundstückseigentümer sowie die interessierte Öffentlichkeit zu einer Informations- und Beteiligtenversammlung ins Kurhaus eingeladen. Dort wurden insbesondere Informationen zu den Voraussetzungen und denkbaren Förderungen privater Maßnahmen sowie zu den rechtlichen Rahmenbedingungen der Sanierungsdurchführung gegeben.

 
3. Laufende Maßnahmen

 

Bislang wurden rund zwei Dutzend private wie öffentliche Sanierungsmaßnahmen von der Gemeinde und der STEG begleitet und finanziell gefördert (Stand Anfang 2022). Die Förderregelung sieht grundsätzlich einen Zuschuss von 30 % der berücksichtigungsfähigen Kosten, maximal 50.000 € je Einzelmaßnahme, vor. Um eine Förderung zu erhalten, ist eine entsprechende Vorabstimmung mit der Gemeinde und der STEG erforderlich. Die Ergebnisse fließen in eine Vereinbarung über die geplante Erneuerungsmaßnahme ein (Vertrag). Vor Vertragsabschluss darf grundsätzlich mit der Maßnahme nicht begonnen werden. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht und ist letztlich von den verfügbaren Finanzmitteln der Gemeinde und den vom Land bereitgestellten Fördermitteln abhängig. Eine Klärung im Einzelfall ist daher notwendig.

 
Für Fragen stehen Ihnen
•    von der STEG Herr Martin Keller unter Tel. 0711/210680, martin.keller@steg.de oder
•    von der Gemeindeverwaltung Sasbachwalden Hauptamtsleiter Jürgen Zeilfelder unter Tel. 07841/64079-17, j.zeilfelder@sasbachwalden.de
zur Verfügung.

 

 

 
Sachstand: 2022